Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein einen 10-Punkte-Plan zum "perfekten" Bauvertrag veröffentlicht. Der Leitfaden soll dazu dienen, die typischen bauvertraglichen Risiken durch möglichst konkrete Formulierung der bauvertraglichen Vereinbarungen zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf ermöglichen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.