Konzeptvergabe für kommunale Grundstücke

Städte, wie Berlin, Düsseldorf, Dresden, Freiburg, Hannover, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Potsdam, Stuttgart, Tübingen oder Ulm führen für kommunale Grundstücke bereits die Vergabe nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe) durch.

Anstatt ausschließlich an einem Höchstpreisgebot orientiert sich die Vergabeentscheidung an im Vorfeld bezüglich Inhalt und Gewichtung definierten Kriterien, z. B. städtebauliche Einbindung, Mobilitätskonzepte, energetische Standards, architektonische Qualität, Berücksichtigung der Bedarfe der künftigen Nutzer und Anwohner, Gestaltung lebendiger Nachbarschaften (Integration, Inklusion).

Geförderter und bezahlbarer Wohnraum im Blick

Mit der Konzeptvergabe versuchen die Kommunen hauptsächlich den Haushalten, die nur schwer eine Wohnung finden, Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Daher enthalten die Ausschreibungen häufig entsprechende Auflagen zur Verwertung des Grundstücks, z. B. auf dem Grundstück ein Drittelmix aus sozial geförderten, mietpreisreduzierten Wohnungen und Eigentumswohnungen zu errichten.

Chance für Bauträger und Projektentwickler

Bei Konzeptvergaben sind nicht nur Baugruppen oder Baugenossenschaften zugelassen, sondern oft auch Bauträger und Investoren. Allerdings sollte bei einer Konzeptvergabe weder mit Schnäppchen, noch mit einer schnellen Realisierbarkeit von dringend benötigtem Wohnraum gerechnet werden. Immerhin bietet sie aber eine zusätzliche Chance überhaupt an Grundstücke zu gelangen und öffnet den Wettbewerb um eine qualitätsorientierte Wohnraumentwicklung.

Festpreis oder Bestgebot?

Varianten der Konzeptvergabe unterscheiden sich in der Gewichtung des Preises:

  • Ist ein Festpreis Voraussetzung für den Erwerb eines Grundstücks, dann umfassen die Qualitätskriterien in Summe 100 Prozent der Zuschlagskriterien.
  • Beim Bestgebotsverfahren findet neben den qualitativen Kriterien zudem der gebotene Preis Berücksichtigung. Übliche Konzept-Kaufpreis-Gewichtungen bewegen sich dann in diesem Rahmen: Konzept 50 – 70 %, Kaufpreis 50 – 30 %. Bei einer Gewichtung mit 30 % kann der Gebotspreis wie folgt in die Wertung eingehen: Gebotspreis/Höchstgebot x 30 %. So können auch wesentlich niedrigere Gebotspreise mit einer besseren Konzeptbewertung zum Zug kommen.

Weitere Infos zur Konzeptvergabe finden Sie unter Gemeinschaftlich Bauen und Wohnen.


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