Städte, wie Berlin, Düsseldorf, Dresden, Freiburg, Hannover, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Potsdam, Stuttgart, Tübingen oder Ulm führen für kommunale Grundstücke bereits die Vergabe nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe) durch.
Anstatt ausschließlich an einem Höchstpreisgebot orientiert sich die Vergabeentscheidung an im Vorfeld bezüglich Inhalt und Gewichtung definierten Kriterien, z. B. städtebauliche Einbindung, Mobilitätskonzepte, energetische Standards, architektonische Qualität, Berücksichtigung der Bedarfe der künftigen Nutzer und Anwohner, Gestaltung lebendiger Nachbarschaften (Integration, Inklusion).
Mit der Konzeptvergabe versuchen die Kommunen hauptsächlich den Haushalten, die nur schwer eine Wohnung finden, Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Daher enthalten die Ausschreibungen häufig entsprechende Auflagen zur Verwertung des Grundstücks, z. B. auf dem Grundstück ein Drittelmix aus sozial geförderten, mietpreisreduzierten Wohnungen und Eigentumswohnungen zu errichten.
Bei Konzeptvergaben sind nicht nur Baugruppen oder Baugenossenschaften zugelassen, sondern oft auch Bauträger und Investoren. Allerdings sollte bei einer Konzeptvergabe weder mit Schnäppchen, noch mit einer schnellen Realisierbarkeit von dringend benötigtem Wohnraum gerechnet werden. Immerhin bietet sie aber eine zusätzliche Chance überhaupt an Grundstücke zu gelangen und öffnet den Wettbewerb um eine qualitätsorientierte Wohnraumentwicklung.
Varianten der Konzeptvergabe unterscheiden sich in der Gewichtung des Preises:
Weitere Infos zur Konzeptvergabe finden Sie unter Gemeinschaftlich Bauen und Wohnen.
Partizipative Planung beteiligt die künftigen Nutzer bei der Entwicklung „ihrer“ Immobilie.
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